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Dass Ebersdorf insbesondere in den 1960er Jahren eine große Industriegemeinde war, zeigt sich nicht nur an der Hauptstraße, die schnurgerade durch das Dorf führt. Auch innerorts zeugen größere Firmenbauten, die mittlerweile von Wohnbebauung umringt sind, von dieser Zeit. Im Laufe der Jahrzehnte hat sich nicht nur die Gemeindestruktur, sondern auch die städtebauliche Planung gewandelt. Mit verschiedenen Maßnahmen trägt die Gemeinde Ebersdorf b.Coburg dieser Veränderung langfristig Rechnung.
Die Erweiterung des Baugebiets „Am Weinberg“ hat der Gemeinderat im September 2021 von der Erstellung eines Verkehrskonzeptes und der Schaffung einer möglichen Verbindung zwischen den Baugebieten „Am Weinberg“ und „Örtleinsgrund“ (Knorr-Gelände) abhängig gemacht. In der Novembersitzung 2021 hat der Gemeinderat dann beschlossen, die Erstellung eines städtebaulichen Erschließungs-/ Gesamtkonzeptes für bestehende und zukünftige Baugebietsflächen im Gemeindeteil Frohnlach in Auftrag zu geben.
Das Konzept beinhaltet auch die Prüfung der Realisierbarkeit einer zweiten Zufahrt aus dem Baugebiet „Am Weinberg“. Da die einzelnen Maßnahmen voneinander abhängig und die Vorarbeiten sehr umfangreich sind, kann derzeit kein genaues Datum für den Bau der zweiten Zufahrt von der Verwaltung genannt werden.
Die Planungsleistungen für die Erstellung des städtebaulichen Gesamtkonzeptes wurden mittlerweile an das Planungsbüro UmbauStadt PartGmbB, Cranachstraße 12, 99423 Weimar, vergeben.
Im Rahmen der Konzepterstellung wurden verschiedene städtebauliche Entwürfe zur Überplanung erstellt und eine Vorzugsvariante ausgewählt.
Der gewählte städtebauliche Entwurf im Knorr-Areal sieht folgende Neuordnung vor:
Inmitten von Wohngebieten mit vorrangig straßenbegleitenden Wohnformen, soll ein eigenständiges, aber dennoch gut vernetztes und eingebundenes Wohngebiet mit Identität entstehen. Die dominierende Typologie des Einfamilienwohnens soll durch Mehrfamilienwohnen zukunftsgerecht ergänzt werden. Des Weiteren sollen soziale Infrastrukturen mitwachsen und künftig im Knorr-Areal verortet sein.
Aus der gewählten Erschließung des Gebietes, der Haupterschließung in nord-südlicher Richtung sowie der Nebenerschließung in ost-westlicher Richtung, ergibt sich im Zentrum ein besonderer Ort, welcher von Verkehr freigehalten wird. Diese Quartiersmitte verleiht dem Wohngebiet eine eigene Identität und wird aus jeder Richtung erschlossen. Die Quartiersmitte verfügt über besondere Funktionen und Ausrichtungen.
Die Quartiersmitte beschreibt das bebaute Zentrum des Gebietes, welche in grüne Freiräume eingebettet, inmitten des Knorr-Areals liegt. Im östlichen Anschluss an die Quartiersmitte findet sich ein gestalteter Freiraum, wie etwa ein Spielplatz wieder. Direkt im Anschluss beginnt das Biotop, was sich in einem Hang als östlicher Gebietsabschluss erstreckt.
Die bestehenden und zukünftigen Verkehrsströme im ehemaligen Knorrgelände sowie den angrenzenden Straßen wurden ebenfalls betrachtet und führen zu folgendem Ergebnis:
Die Anbindung des Gebietes soll für den östlichen Teil des Gebiets über eine durchgängige Straße zwischen der Straße „Hinterer Berg“ und dem Örtleinsgrund erfolgen. Der westliche Bereich des Gebietes wird über eine Sackgasse an die Göritzenstraße angebunden.
Mit den zusätzlichen Verkehrsbelastungen durch die Entwicklung des Knorr-Geländes bleibt an der maßgebenden Kreuzung Hauptstraße/ Kellergasse/ Am Weinberg/ Göritzenstraße die sehr gute Verkehrsqualität bestehen (QSV A).
Auch mit dem zusätzlichen Neuverkehr durch die Weiterentwicklung der Baugebiete Örtleinsgrund und Am Weinberg ergeben sich keine Veränderungen in der Bewertung des Verkehrsflusses. Die sehr gute Verkehrsqualität bleibt erhalten (QSV A).
Das Endfassung des Rahmenkonzeptes wurde in der Gemeinderatssitzung vom 25.06.2024 gebilligt.
Am 24. August 1973 wurde der Grundstein für die Kultur- und Sporthalle gelegt und bereits im März 1974 konnte Richtfest gefeiert werden. Ziemlich genau 50 Jahre später, nämlich im April 2024, musste die beliebte Sport- und Veranstaltungsstätte geschlossen werden.
Schuld daran war ein vermehrter Wassereintritt, der eine umfassende Öffnung des Hallendachs schließlich unumgänglich machte. Schnell wurde klar, mit kleineren Sanierungsmaßnahmen kann hier nichts mehr ausgerichtet werden. Und das ist nicht das einzige Problem. Die Heizungsanlage ist in die Jahre gekommen, energetisch ist die Halle eine Katastrophe und auch die Warmwasserversorgung bereitet öfters Kopfzerbrechen. „Die kleinen Nachbesserungen und vielen Reparaturen sollten aufhören, weswegen bereits im Jahr 2018 die Energieagentur Nordbayern mit einem Sanierungskonzept beauftragt wurde“, erklärt Jonas Faber als Leiter der technischen Bauverwaltung.
Dass ein Handeln schon lange geboten ist, ist auch dem Gemeinderat und dem Bürgermeister klar. „Die finanziellen Mittel der Gemeinde Ebersdorf b.Coburg lassen es leider nicht zu, eine Sanierung oder einen Neubau alleine zu stemmen. So ist die Gemeinde auf die Unterstützung von Land, Bund oder der EU angewiesen. In den vergangenen Jahren kam man aber leider aufgrund der Förderkriterien oder bestimmter Vorgaben nicht zum Zug“, so Bürgermeister Reisenweber.
Im Frühjahr 2023 konnte ein interessantes Förderprogramm gefunden werden, um die Kultur- und Sporthalle in Frohnlach umfassend energetisch zu sanieren. Schnell wurde das bereits seit 2018 vorliegenden Konzept aus der Schublade geholt und sich sofort um entsprechende Fördermittel beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) beworben.

Die Freude war groß als im August die Information kam, dass das Projekt weiter vorangetrieben und ein Förderantrag mit den Umbaumaßnahmen eingereicht werden soll. „Mit dieser positiven Rückmeldung machte sich die Verwaltung sofort daran eine europaweite Ausschreibung für die Planungsleistungen durchzuführen. Inzwischen konnten bereits drei Fachplaner für den Bereich Architektur, Statik und technische Gebäudeausrüstung generiert werden. Alle Planungsbüros sind aus der näheren Umgebung, was die anschließende Planungsphase begünstigt“, freut sich Jonas Faber, der das Projekt federführend begleitet.
In regelmäßigen Abständen treffen sich seitdem die Beteiligten regelmäßig, um die weiteren Schritte und Ergebnisse zu besprechen. Es wurden Bauteilöffnungen an der Halle vorgenommen um das Tragwerk zu prüfen und die Grundlagen zu ermitteln. Auch die betroffenen Vereine wurden mit einbezogen und durften Vorschläge und Wünsche einbringen.
Im März 2024 wurden dem Gemeinderat zwei Varianten der Sanierung im Stadium des Vorentwurfs präsentiert. Der Gemeinderat entschied sich für die Variante mit einer geringfügigen Erweiterung der Halle.
„Wichtig ist, dass bei der Planung der Wiedererkennungswert der Halle gewährleistet ist. Es soll kein Ersatzneubau entstehen, sondern das gewohnte Flair der Kultur- und Sporthalle Frohnlach erhalten bleiben – nur eben energetisch und technisch besser sowie statisch sicher“, so Reisenweber weiter.
Im Sommer 2024 wurde der evaluierte Förderantrag eingereicht. Denn erst im Anschluss daran wird der Gemeinde Ebersdorf b.Coburg ein Fördersatz mitgeteilt auf dessen Grundlage die Finanzierung abgestimmt werden muss. Dann entscheidet sich, ob und wann sich die Gemeinde die Sanierung leisten kann. „Geplant ist sie auf jeden Fall“, bestätigt Kämmerer Tom Schultheiß. „Entsprechende Mittel wurden im laufenden Haushalt und Finanzplan bereits festgehalten. Allerdings sind diese aufgrund der angespannten Haushaltslage sehr eng gesteckt und müssen im Fall einer (bisher nicht geplanten) Kreditaufnahme auch mit der Rechtsaufsichtbehörde des Landratsamtes Coburg abgestimmt werden“, so Schultheiß weiter. Hierbei spielen auch die aktuellen Unwägbarkeiten zur zukünftigen Höhe der Kreisumlage eine Rolle.
Die Sanierung möglich zu machen ist jedoch ein Herzensprojekt, für das Gemeinderat und Verwaltung nach wie vor fest an einem Strang ziehen. Denn die Bedeutung, die die Halle gerade im Kulturbereich hat, ist jedem bewusst.
Infos rund um die Kultur- und Sporthalle
Gebaut von der damals noch eigenständigen Gemeinde Frohnlach
24.08.1973 Grundsteinlegung
März 1974 Richtfest
20.11.1975 Einweihung
Finanzierung damals:
1.588.730 DM Eigenmittel
300.000 DM Darlehen aus Kreditmitteln
254.000 DM Bundeszuschuss vom Ministerium für innerdeutsche Beziehungen
691.000 DM Bundeszuschuss aus Mitteln zur Spitzenfinanzierung für den Sportstättenbau
397.000 DM Landeszuschuss zur Förderung des Turn- und Sportwesens
100.000 DM Kreiszuschuss
3.330.730 DM Gesamtbaukosten einschließlich des Grunderwerbs
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